Honorar
Kostenfreies Erstgespräch
Das Erstgespräch ist immer kostenlos, da es wichtig ist, dass Du Dir einen Eindruck von mir und meiner Praxis machen kannst und Du Dich gut aufgehoben fühlst.
Wir besprechen, was Dich zu mir führt, ob und wie ich Dir helfen kann und ob Du die Unterstützung, die ich Dir anbieten kann, annehmen möchtest.
Du bekommst Gelegenheit, Dein Problem zu schildern und Deine Fragen zu stellen.
Ich werde Dich ganz gezielt befragen und dann erklären,
welches Problem ich sehe,
wie ich es therapieren würde,
wie die Therapie abläuft und
wie lange sie in der Regel dauert.
Am Ende des Erstgesprächs entscheiden wir, ob wir miteinander arbeiten möchten.
Bitte wundere Dich nicht: Die Ansprache in den Therapiesitzungen wird im „Sie“ sein.
Das „Du“ in den erläuternden Texten auf der Homepage wurde gewählt, weil es um sehr persönliche Themen geht. Der Schritt, eine Therapie in Anspruch zu nehmen, stellt für viele Menschen noch immer eine große Hürde. Die persönliche Ansprache soll die Informationen für Dich zugänglicher und verständlicher machen.
Erstgespräch: kostenlos
Honorar - Psychotherapie
Kognitive Verhaltenstherapie je Sitzung: 75,00 €
Paartherapie: nur auf Anfrage
für Studenten (bei Vorlage des Studentenausweises) je Sitzung: 45,00 €
Hinweise
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreibe ich eine Privatpraxis. Das bedeutet: Grundsätzlich zahlst Du die Kosten selbst. Denn die Kosten einer Therapie oder Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Krankenkassen und private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Deinem individuellen Versicherungsvertrag – eventuell die Kosten.
Bitte erkundige Dich selbst bei Deiner Versicherung, ob und wieviel meines Honorars sie übernimmt.
Für Kassenpatienten: Wie eine Zahnzusatzversicherung ist es möglich, auch Heilpraktikerleistungen zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung bieten eine Vielzahl von privaten Versicherungsunternehmen an.
Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind steuerlich absetzbar:
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen kannst Du eventuell in Deiner Steuererklärung als sog. „Sonderausgaben“geltend machen. Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“anzuerkennen, wenn sie von PrivattherapeutInnen oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Therapeutische Maßnahmen in diesem Sinne sind gezielte, medizinisch indizierte Behandlungen zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994 12 K 2566/91). Eine fehlende Kostenbeteiligung der Krankenkasse steht dem nicht entgegen. Sprich hier einfach mal Deinen Steuerberater an.
Honorar - Hypnose
Entspannung-Hypnose: 75,00 € je 60 Minuten
Hypnose zur Gewichtsreduktion: 75,00 € je 60 Minuten
Raucherentwöhnung Hypnose: 400,00 € (2 Sitzungen)